Anmeldung und Erstgespräch in unserer Praxis

Der erste Schritt in unsere Praxis ist Ihre Anmeldung zu unseren telefonischen Sprechzeiten. Bitte beachten Sie, dass ein Freizeichen während Ihres Anrufversuchs bedeutet, dass wir gerade im Telefongespräch sind. Wir bitten Sie herzlich, es ein paar Minuten später erneut zu versuchen. Hier vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch. Es wird Ihnen erklärt, welche notwendigen Unterlagen oder auch Befunde zum Ersttermin mitzubringen sind. Für das Erstgespräch sollten Sie ca. eine Stunde einplanen. Wir bitten Sie 10-15 min vor Gesprächsbeginn in der Praxis zu erscheinen. Die Erstgespräche finden immer vormittags statt. Sie kommen mit Ihrem Kind gemeinsam, wenn möglich mit beiden Elternteilen bzw. Sorgeberechtigten.

 

Wir erfragen die aktuelle Lebenssituation des Kindes und das Umfeld der Familie, um Ihre Sorgen und Probleme vor dem Hintergrund unseres Fachwissens und unserer Erfahrung zu verstehen. Eine ganzheitliche Betrachtung ist die Voraussetzung für eine wirksame und hilfreiche Therapie.

 

Am Ende des Erstgespräches legen wir mit Ihnen die erforderlichen Schritte für die Diagnostik fest.

 

Ganz wichtig: Zum Erstgespräch muss die Einverständniserklärung für die kinderpsychiatrische Diagnostik und Behandlung Ihres Kindes von beiden Sorgeberechtigten (PDF Einverständniserklärung) sowie der von Ihnen ausgefüllte Anmeldebogen vorliegen (PDF Anmeldebogen). Aus unserer Erfahrung heraus kann der Anmeldebogen leider nicht über Tablet oder Handy abgeschickt werden. Wir bitten Sie daher, den Anmeldebogen über einen PC auszufüllen und abzuschicken.


Was ist zum Erstgespräch mitzubringen:

  • die Krankenversicherten-Chipkarte
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • der ausgefüllte Anmeldebogen
  • das Gelbe Heft vom Kinderarzt (U1 - U9) 
  • Kopien aller Schulzeugnisse
  • wenn vorhanden Kopien von anderen Behandlungsberichten (Ergotherapie, Logotherapie, Frühförderung etc.)
  • Fotos des Kindes

Die Leistungen unserer Praxis können sowohl von gesetzlich Krankenversicherten als auch von Privatversicherten bzw. Selbstzahlern in Anspruch genommen werden.